Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

51 Europäischer Gesundheitsdatenraum Ärztinnen und Ärzte diskutieren Datennutzung und Patientenrechte Die Regeln für eine effizientere Nutzung von Patientendaten für Versorgung und Forschung werden auf deutscher und auf europäischer Ebene festgelegt. Da eine künftige deutsche Regelung im Einklang mit EU-Recht stehen muss, bringt sich die Ärzteschaft in die Gestaltung des europäischen Rechtsrahmens ein. Dieser wird auf einer Verordnung für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum aufbauen, die Europäisches Parlament und EU-Rat im Berichtsjahr beschäftigte. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte die Bundesärztekammer am 28. März 2023 zu einer Podiumsdiskussion im „Morning Rounds“-Format in Brüssel eingeladen. Schwerpunkt der Veranstaltung war die Frage nach einer Entscheidungshoheit von Patientinnen und Patienten über die Verwendung ihrer Daten mit Blick auf das Arzt-Patienten-Verhältnis. Die BÄK setzt sich für ein Widerspruchsrecht von Patienten gegen eine Weiterverwendung ihrer Gesundheitsdaten – das sogenanntes Opt-out-Prinzip – ein. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betonte in seiner Keynote, dass eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten, vertrauliche Daten auch gegen den Willen ihrer Patientinnen und Patienten weiterzugeben, das gegenseitige Vertrauensverhältnis untergrabe. Schlimmstenfalls könnten Patienten aus Sorge um die Vertraulichkeit und Sicherheit ihrer Daten auf einen Arztbesuch verzichten oder diesen verschieben. Der Zugang zu ärztlicher Versorgung, garantiert in der EUGrundrechtecharta, dürfe nicht vom Einverständnis eines Patienten zur Verwendung seiner Daten für versorgungsfremde Zwecke abhängig gemacht werden. Die Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Birgit Sippel, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und des European Patients‘ Forum führten die Diskussion bei einem Panel fort. Darüber hinaus zielte die Veranstaltung darauf ab, EU-Institutionen für den Umsetzungsaufwand in den Arztpraxen zu sensibilisieren. Neben den bereits bestehenden Dokumentationspflichten der Praxen dürfe diesen keine Mitwirkungspflichten für versorgungsfremde Zwecke entstehen. Neben 50 geladenen Gästen vor Ort verfolgten etwa 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Veranstaltung im Livestream. Das EU-Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsdatenraum wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen. In ihren Positionen haben Europäisches Parlament und EU-Rat die Forderung der Ärzteschaft nach einem Opt-out übernommen. ■ © HorstWagner.eu

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